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Jeder kann sich in der Kinderhautarztpraxis vorstellen. In der Privatpraxis kann ich mir die Zeit für Ihr Kind und Sie nehmen, welche die jeweilige Erkrankung erfordert. Ihr Kind bekommt im Bedarfsfall Medikamente ohne Kostenzwänge verordnet.

Dass die Kinderhautarztpraxis als Privatpraxis betrieben wird bedeutet, dass die Behandlung jedem Patienten unabhängig vom Versicherungsstatus offen steht und alle Patienten eine Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen erhalten. (Das Honorar ergibt sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ). Privatversicherte Patienten erhalten die Kosten je nach Vertrag komplett oder anteilig von ihren Krankenkassen erstattet, gesetzlich Versicherte müssen die Kosten in der Regel selber tragen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns gerne an.